Aus Gründen der Lesbarkeit wird in den AGB auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.
GELTUNGSBEREICH
Mit dem Kauf Ihrer Eintrittskarte, ihres Geschenkgutscheins oder Ihres Abonnements sowie dem (auch unentgeltlichen) Besuch einer Veranstaltung der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH (im Folgenden kurz „Festwochen“) stimmen Sie ausdrücklich der Geltung und Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) zu. Die AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden einerseits und den Festwochen andererseits und sind Bestandteil aller Verträge derselben. Im Falle der Weitergabe einer Karte obliegt es dem jeweils vorangehenden Erwerber derselben, darauf hinzuweisen, dass gegenüber jedem weiteren Erwerber die AGB gelten. Die AGB und unsere Preise können Sie auch an der Kassa im Haus der Musik Innsbruck (HDM), im Festwochenbüro sowie im Internet nachlesen. Die Festwochen können diese AGB ändern oder durch neue ersetzen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB auf der Homepage.
EINLASS
Der Kauf einer Eintrittskarte berechtigt jeweils am Vorstellungstag zum Eintritt zur Vorstellung. Besucher sind verpflichtet, ihre Eintrittskarte für die Dauer der Vorstellung mitzuführen und diese auf Verlangen dem Einlasspersonal vorzuzeigen.
Der Einlass beginnt je nach Veranstaltungsort in der Regel ab 45 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. Mit Beginn der Veranstaltung erlischt aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher der Anspruch auf den gebuchten Platz. Nach Vorstellungsbeginn können Besucher erst in den Zuschauerraum eingelassen werden, soweit es eine geeignete Pause gibt. Den Anweisungen der Mitarbeiter ist diesbezüglich Folge zu leisten. Das eigenmächtige Betreten des Zuschauerraums stellt eine Verletzung der Hausordnung dar, die einen Verweis aus der Spielstätte und in schwerwiegenderen Fällen ein Hausverbot nach sich ziehen kann.
GARDEROBE
Die Garderobe ist bei den Veranstaltungen der Meister- und Kammerkonzerte sowie der Festwochen kostenlos, sofern eine Garderobe in der jeweiligen Veranstaltungsstätte zur Verfügung steht. Die Garderobe (Mäntel, Schirme, große Taschen, Rucksäcke, vergleichbar sperrige Gegenstände und Bildaufzeichnungsgeräte) ist beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben. In Hinblick auf Besonderheiten einzelner, historischer Veranstaltungsstätten kann ein Garderobendienst nicht bei sämtlichen Veranstaltungen gewährleistet werden.
Mit der Ausgabe einer Garderobenmarke haften die Festwochen für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder fahrlässig verletzt hat. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert aller auf eine Garderobenmarke abgegebener Gegenstände und beträgt höchstens 550 €. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Bei Verlust der Garderobenmarke kann ein angemessener Geldersatz verlangt werden.
KARTENVERKAUF
Online - Verkauf
Unter www.altemusik.at, www.meisterkammerkonzerte.at und www.haus-der-musik-innsbruck.at können Karten direkt im Saalplan gebucht werden. Im Online-Verkauf können print@home-Karten bequem zu Hause ausgedruckt werden, jedoch keine Abonnements eingelöst werden. Eine Rücknahme von print@home-Karten sowie die nachträgliche Ermäßigung von bereits bezahlten Karten sind nicht möglich. Wir bieten kostenlos die postalische Zusendung bestellter Karten an. Zudem ist die Abholung bereits bezahlter Karten an der Abend- und Tageskassa im Haus der Musik Innsbruck und der jeweiligen Veranstaltungsstätte möglich. Für über die „Ticket Gretchen Innsbruck-Mobile Ticketing App“ gekaufte Karten gelten die AGB der Ticket Gretchen GmbH (https://ticketgretchen.com/partner-agb/).
Schriftliche Bestellungen
Kartenbestellungen sind ab Beginn des Kartenvorverkaufs möglich. Die Bearbeitung von schriftlichen Bestellungen per Fax, E-Mail oder Brief erfolgt nach Beginn des Vorverkaufs.
Reservierungsfristen
Reservierungen bleiben in der Regel 14 Tage ab Erhalt der Reservierungsbestätigung, jedoch frühestens ab Vorverkaufsbeginn, bestehen. Ab einem Monat vor der Vorstellung verkürzt sich diese Frist auf fünf Werktage. In der letzten Woche vor einer Veranstaltung müssen reservierte und unbezahlte Karten innerhalb von einem Tag abgeholt und bezahlt werden. Kartenreservierungen für Vorstellungen am selben Tag sind nicht möglich.
Zahlungsmöglichkeiten
An den Vorverkaufsstellen und an der Abend-/ Tageskassa kann bargeldlos mit Kredit- und Bankomatkarte bezahlt werden. Die Bezahlung des Online-Kartenkaufes ist mit Kreditkarte oder mittels Online-Banking (Sofortüberweisung) möglich. Es gelten die jeweiligen Zahlungsbedingungenen der Vorverkaufsstelle bzw. der Abend-/ Tageskassa, welche Kreditkarten akzeptiert werden.
Kartenpreise
Es finden die Preise für Sitz- und Stehplätze gemäß den jeweils geltenden Preislisten Anwendung. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer und allfälliger Vorverkaufsgebühr. Die Festwochen behalten sich vor (insbesondere bei Sonderveranstaltungen und dergleichen), im Einzelfall abweichende Preise festzusetzen. Die Kartenpreise für Abonnements richten sich nach den geltenden Abonnementbedingungen. Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigungen, auf bestimmte Karten oder Kartenkategorien besteht nicht.
Zahlungsbedingungen
Der Besucher ist verpflichtet, sofern nichts Anderes vereinbart ist, das vereinbarte Entgelt umgehend, längstens jedoch binnen 14 Tagen, zu bezahlen. Die Festwochen behalten sich im Falle der nicht rechtzeitigen oder vollständigen Bezahlung das Recht vor, die Karten zu stornieren, sowie bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentumsrecht an den gelieferten Karten.
Ermäßigungen
Ermäßigungen für Veranstaltungen der Festwochen und Meister- und Kammerkonzerte:
Mehrere Ermäßigungen gleichzeitig können nicht in Anspruch genommen werden. Ermäßigungen können nicht mit Abonnements kombiniert werden. Sämtliche Ermäßigungen werden nur unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises gewährt. Gültige Berechtigungsnachweise für die Ermäßigungen sind sowohl an der Kassa als auch am Einlass unaufgefordert vorzuzeigen. Bei Verstößen wird der Differenzbetrag nachträglich erhoben. Von der Ermäßigung ausgenommen sind Sonderveranstaltungen (insbesondere Familienkonzerte, Workshops, Lesungen, u.a.).
Services
Eine Eintrittskarte bietet zudem folgende Leistungen: einen kostenlosen Shuttle aus der Innenstadt zu den Konzerten auf Schloss Ambras, alternativ gratis Parken am Innrain (ehemals Hafen) (Innrain 149-157, 6020 Innsbruck, 24h-Hotline: +43 (0) 512 577 099) und Weiterfahrt mit dem kostenlosen Shuttle zum Schloss Ambras.
Personalisierte Karten
Von den Besuchern werden Daten erfasst, die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind.
KARTENTAUSCH
Gekaufte Karten, unabhängig davon ob online gekaufte, an der Kassa bzw. Vorverkaufsstelle gekaufte oder als print@home ausgedruckte Karten, können ausnahmslos nicht zurückgenommen oder getauscht werden.
KARTENRÜCKGABE
Kartenbestellungen und -käufe sind in jeder Form verbindlich und verpflichten gemäß den bestehenden Regelungen zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. Sie können von dieser Bestellung nur nach Maßgabe der eingeschränkten gesetzlichen Bestimmungen (ABGB, KSchG) zurücktreten, etwa dann, wenn Sie bei der Bestellung in die Irre geführt wurden oder die Bestellung unter Zwang erfolgte. Ticket-Bestellungen unterliegen nicht dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG), sodass ein siebentägiges Widerrufs- und Rückgaberecht für Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung ausgeschlossen ist, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist. Zum Widerrufsrecht für Gutscheine siehe Punkt Gutscheine.
KARTENVERLUST
Bei Verlust einer Eintrittskarte können die Festwochen eine Ersatzkarte ausstellen, sofern der Käufer unter genauer Platzangabe nachweisen oder glaubhaft machen kann, welche Karte er gekauft hatte. Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Ersatzkarte Vorrang vor dem Besitzer der Originalkarte. Die Originalkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Eintrittskarte diese rechtmäßig besitzt. Die Buchung unter der jeweiligen Kundennummer (personalisierter Kartenkauf) erleichtert die Vergabe von Ersatzkarten.
GUTSCHEINE
Gutscheine können an der Kartenkassa im Haus der Musik Innsbruck und online im Webshop erworben sowie eingelöst werden. Der Erwerb bzw. die Einlösung von Gutscheinen an der Abendkassa der Festwochen ist nicht möglich. Gutscheine können nicht bar abgelöst werden und können nicht zum Kauf von anderen Gutscheinen verwendet werden. Eine Rücknahme/Storno oder ein Umtausch von Gutscheinen ist ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht für Verbraucher bei mittels Fernabsatz gekaufte Gutscheine bleibt davon unberührt. Mit dem Kauf eines Gutscheins erkennt der Besucher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und die jeweils gültige Hausordnung an. Der Wiederverkauf von Gutscheinen ist verboten. Die Festwochen behalten sich das Recht vor im Falle des Zuwiderhandelns Kunden für den Kauf von Gutscheinen sowie die Einlösung der weiterverkauften Gutscheine zu sperren.
Einlösung an der Kartenkassa
Bei Bezahlung von Karten mit einem Gutschein an der Kartenkassa muss dieser im Original vorliegen. Übersteigt der Wert des Gutscheines den Kaufpreis, so erhält der Kunde einen neuen Gutschein über den nach Abzug des jeweiligen Kaufpreises verbleibenden Restbetrag.
Online Einlösung
Bei Bezahlung von Karten mit einem Gutschein im Webshop muss der 8-stellige Gutscheincode eingegeben werden. Aus systemtechnischen Gründen ist der Gutscheincode nur ein Jahr gültig, daher ist eine Einlösung von Gutscheinen im Webshop nur im ersten Jahr ab dem Kauf möglich. Für die restliche Gültigkeitsdauer des Gutscheines kann der Kunde den Gutschein an der Kartenkassa einlösen.
Widerrufsrecht für Gutscheine
Beim Kauf von Gutscheinen telefonisch, per E-Mail oder im Internet, hat der Käufer, sofern er Verbraucher ist, das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um dieses Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer die Festwochen mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Kaufvertrag über den Gutschein zu widerrufen, informieren. Der Käufer kann dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Übt er dieses bestehende Widerrufsrecht wirksam aus, werden alle Zahlungen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Kaufvertrages eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt in der ursprünglichen Zahlungsart; es wird für die Rückzahlung kein Entgelt berechnet. Der Käufer hat kein Rücktrittsrecht, wenn er Gutscheine innerhalb der Widerrufsfrist einlöst und Eintrittskarten für einen bestimmten Termin erhält. Die Rückzahlung kann zudem verweigert werden, bis die Festwochen bereits ausgestellte Gutscheine zurückerhalten haben bzw. überprüft wurde, dass keine Gutscheine eingelöst wurden.
Muster-Widerrufsformular
An die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH
Universitätsstraße 1, 6020 Innsbruck
Fax: +43 (0)512 563142
E-Mail: festwochen@altemusik.at
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf von folgendem Produkt:
Bestelldatum:
Rechnungsnummer:
Name des Käufers:
(E-Mail)-Adresse des Käufers:
Unterschrift des Käufers (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
ABONNEMENTS
Mit Ihrer Abonnement-Bestellung für Meister- und Kammerkonzerte schließen Sie mit den Festwochen einen Vertrag für die Dauer von einer Spielzeit ab. Das Abonnement verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn nicht bis zum 18. Mai der jeweils laufenden Spielzeit das Abo schriftlich gekündigt oder geändert wird. Die Festwochen verpflichten sich, den Abonnenten rechtzeitig auf die Kündigungsmöglichkeit bei sonstiger Vertragsverlängerung gesondert hinzuweisen. Auch die Festwochen sind berechtigt, den Abo-Vertrag ohne Angabe von Gründen zu diesem Termin zu kündigen.
COVID-19-Hinweis
Aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Verbreitung von SARS-CoV-2 können sich Änderungen bei den Abonnements (z.B. Termin- oder Platzauswahl) ergeben. In diesem Fall werden die Festwochen rechtzeitig informieren und den Abonnenten kontaktieren.
Abo-Entgelt
Es gelten die jeweils aktuellen Abo-Preise.
Abo-Ausweise
Abonnements werden bis spätestens August eines jeden Jahres auf dem Postweg an die Inhaber verschickt.
Änderungen
Kostenlose Übertragungen und Stornos von bestehenden Abonnements können bis jeweils 18.Mai eines jeden Jahres per E-Mail oder Post an die Kassa im Haus der Musik Innsbruck geschickt werden.
Jugendabonnements
Meisterkonzert-Jugendabonnements sind nur in limitierte Anzahl vorhanden und sind nicht übertragbar. Diese sind an eine Altersgrenze gebunden und mussen daher jährlich erneuert werden. Sowohl beim Abschluss dieser Abos als auch bei jedem Vorstellungsbesuch ist ein entsprechender Lichtbildausweis vorzuweisen.
FREUNDESKREIS
Eine Mitgliedschaft beim Freundeskreis der Festwochen erfolgt über Anmeldung und Bezahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages. Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrags kann mittels Banküberweisung, Zahlschein, Kreditkarte oder in bar erfolgen. Das Mitgliedsjahr erstreckt sich von 01.09 bis 31.08. eines jeden Jahres. Nach Ablauf des Mitgliedsjahres endet die Mitgliedschaft automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Durch die erneute Bezahlung des Mitgliedsbeitrages kann die Mitgliedschaft jeweils um ein weiteres Mitgliedsjahr verlängert werden. Die Festwochen verpflichten sich, das Mitglied rechtzeitig vor Beginn der erneuten Mitgliedschaft auf die Verlängerung der Mitgliedschaft sowie auf allfällige veränderte Rahmenbedingungen hinzuweisen. Die Festwochen sind berechtigt, einer Verlängerung der Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen nicht zuzustimmen.
Die Freundeskreis-Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und jederzeit widerrufbar. Die Inanspruchnahme der mit einer Mitgliedschaft verbundenen Leistungen werden nach Verfügbarkeit gewährleistet. Diese Ermäßigung kann nicht mit weiteren Ermäßigungen kombiniert werden. Mit der Mitgliedschaft erklärt sich das Mitglied einverstanden, regelmäßig per E-Mail bzw. Post über den Freundeskreis informiert zu werden.
Als Mitglied des Freundeskreises erhalten Sie folgende Leistungen: Ermäßigung von 10% auf den Kartenpreis beliebig vieler Karten bei Buchung an der Kassa im Haus der Musik Innsbruck; Ermäßigung von 30% statt 25% beim Kauf eines Quintetts an der Kassa im Haus der Musik Innsbruck; bevorzugte Ticketbestellung im Rahmen einer exklusiven Präsentation des Festwochen-Programms; individuelle Zusammenstellung Ihrer Pakete inklusive persönlicher Beratung an der Kassa im Haus der Musik Innsbruck; Kartenreservierung für 14 Tage; postalische Zustellung der bezahlten Karten; Möglichkeit zur Teilnahme an diversen Aktivitäten wie Probenbesuchen, Empfängen, Künstlergesprächen, Fachvorträgen und Führungen (beschränkte Teilnehmerzahl und fallweise zusätzliche Kosten); Möglichkeit zur Teilnahme an Konzertreisen (beschränkte Teilnehmerzahl und fallweise zusätzliche Kosten); kostenlose Zusendung des Programmbuchs; kostenlose Ausgabe von Opernalmanachen und Abendprogrammen bei den Veranstaltungen.
PROGRAMMÄNDERUNGEN UND AUSFALL VON VERANSTALTUNGEN
Ein veröffentlichtes Programm kann aus zwingenden betrieblichen Gründen geändert werden. Programm- und Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Veranstaltungsablaufs (z.B. kurzfristig zeitliche Verschiebungen des Vorstellungsbeginns, Änderungen von Übertitel, Krankheit von Künstler, etc.) berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Wird in Ausnahmefällen ein Veranstaltungstermin verlegt und/oder Stücke bzw. Programmpunkte ausgetauscht, kann kein Anspruch auf Rückzahlung geltend gemacht werden. Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen fünf Tagen geltend gemacht wird. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz einer versäumten Veranstaltung. Über tatsächlich aufgerufene Veranstaltungen wird auf unserer Homepage www.altemusik.at informiert.
Bei ersatzlosem Ausfall von Vorstellungen werden bereits gekaufte Eintrittskarten auf Ersatztermine umgetauscht oder auf Wunsch bis zu sieben Tagen nach dem Vorstellungstag zurückgenommen. Zurückgenommen werden nur unversehrte und im Original vorgelegte Karten. In diesem Fall erfolgt eine Gutschrift auf dem Kundenkonto oder Ausstellung eines Gutscheines bzw. auf Wunsch des Kunden eine Rückzahlung des bezahlten Betrages.
CESTI-WETTBEWERB
Der internationale Gesangswettbewerb für Barockoper Pietro Antonio Cesti (im Folgenden kurz „Wettbewerb“) wird von den Festwochen veranstaltet und richtet sich an junge SängerInnen aus aller Welt mit einer besonderen Begabung und Ausbildung für das vielfältige Barockopernfach. Für die Teilnahme am Wettbewerb ist eine Anmeldung und die Bezahlung einer Teilnahmegebühr erforderlich. Die SiegerInnen werden von einer Jury nach den im Regelwerk festgelegten Prinzipien sowie Verfahren gewählt und erhalten Engagements an renommierten Konzert- und Opernhäusern sowie Preisgelder. Die Festwochen sind berechtigt, Bild- und Tonaufnahmen von den Veranstaltungen des Wettbewerbs zu machen und diese unentgeltlich in diversen Medien zu veröffentlichen sowie für Werbezwecke zu verwenden. Es gelten die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Wettbewerbsjahres.
BARRIEREFREIHEIT
Es gelten die Bedingungen hinsichtlich Barrierefreiheit der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Für Rollstuhlfahrer hat die Kartenbestellung ausschließlich über die Kassa im Haus der Musik Innsbruck zu erfolgen, um Anreise, Parkmöglichkeiten sowie Zugang zur Veranstaltung sicherzustellen.
FOTOGRAFIEREN BZW. VERBOT VON BILD-, FILM UND TONAUFNAHMEN
Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen von Vorstellungen oder sonstigen Veranstaltungen der Festwochen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Das Fotografieren während der Vorstellung und während des Schlussapplauses ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung fest-gehalten sind, wird von den Festwochen eingezogen und verwahrt und kann erst nach Löschung der Aufzeichnungen wieder an den Eigentümer ausgehändigt werden. Zuwiderhandlungen können nicht nur Schadenersatzansprüche auslösen, sondern sind auch strafbar.
Für den Fall, dass die Festwochen eine Vorstellung oder Veranstaltung in Bild und/oder Ton aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, stimmt der Besucher durch die Teilnahme an der Veranstaltung der Veröffentlichung bzw. Verwertung im üblichen Rahmen dieser Aufzeichnungen ohne Vergütung insbesondere zu Werbezwecke unbeschränkt zu.
VIDEOÜBERWACHUNG UND ZUTRITTSSYSTEM
Die Besucher werden darüber informiert, dass bestimmte Bereiche des HDM Gebäudes (Zugangsbereiche, Kammerspiele und Säle) videoüberwacht sind. Auf die Videoüberwachung wird bei den jeweiligen Eingängen hingewiesen. Darüber hinaus werden die Besucher darüber informiert, dass die Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck (im Folgenden kurz „Tiroler Landestheater“) als Betreiber des HDM sowie das HDM über Mitschau- und Mithöranlagen auf der Bühne bzw. in den Sälen und Kammerspielen verfügen.
Videoüberwachungen finden im Tiroler Landestheater auf der Bühne und im HDM in den Zugangsbereichen inkl. der Flure sowie in den Sälen statt. Diese werden aufgezeichnet, für 72 Stunden gespeichert, danach automatisch gelöscht und dienen ausschließlich zum Schutz der Personen sowie der Vermeidung und Aufklärung von Straftaten. Übermittlungen von erhobenen Videodaten an Dritte oder Auswertungen von erhobenen Videodaten in begründeten Fällen erfolgen nur in dem Maße, das zur Erreichung oben benannter Zwecke erforderlich ist. Die Mitschau- und Mithöranlage im HDM und im Theater ermöglicht ein Mitschauen und Mithören der Proben und Vorstellungen in den Sälen und auf der Bühne. Sie dient ausschließlich den Zwecken der ordnungsgemäßen Durchführung von Veranstaltungen und Instandhaltungen. Diese Daten werden nicht aufgezeichnet.
Weiters nehmen die Besucher zur Kenntnis, dass das HDM-Gebäude über eine elektronische Türenschließanlage bzw. Zutrittssystem verfügt. Mit allfälliger Annahme einer Schlüsselkarte stimmt der Besucher der Nutzung und in weiterer Folge der Verwendung dieser Daten in dem zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlichen Ausmaß zu. Die Zutrittsdaten werden bis zu drei Monate gespeichert und dienen ausschließlich zur Benützung des Gebäudes. Übermittlungen von erhobenen Zutrittsdaten an Dritte oder Auswertungen von erhobenen Zutrittsdaten in begründeten Fällen erfolgen nur in dem Maße, das zur Erreichung oben benannter Zwecke erforderlich ist. Die jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden seitens des Tiroler Landestheaters eingehalten.
DATENSCHUTZ
Die personenbezogenen Bestell-, Kauf- bzw. Kundendaten (Anrede, Name, Adresse, E-Mailadresse und Telefonnummer) werden unter Einhaltung des Datenschutzrechts in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang (inkl. Abwicklung über die Ticket Gretchen App) sowie für die Bereiche Abonnement bzw. Pakete, Mitgliedschaft Freundeskreis und Videoüberwachung sowie Zutrittssystem zu den jeweilig genannten Zwecken verwendet und gespeichert. Unter dem Vorbehalt eines Widerspruchs des Kunden wird dieser regelmäßig per E-Mail bzw. Post über Veranstaltungen, Informationen sowie Neuigkeiten der Festwochen und der Meister- und Kammerkonzerte informiert.
Der Kunde hat je nach Anlassfall folgende Rechte: Auskunftsrecht über die verarbeiteten personenbezogenen Daten und den Zweck der Verarbeitung auf Antrag binnen eines Monats (ART 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung bei unrichtigen bzw. unvollständigen Daten (ART 16 DSGVO), Recht auf Löschung (ART 17 DSGVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (ART 18 DSGVO), Recht auf Datenübertragbarkeit (ART 20 DSGVO), Recht auf Widerspruch bei Verarbeitungen, die auf Basis eines öffentlichen Interesses oder unseres berechtigten Interesses erfolgen (ART 21 DSGVO), Widerrufsrecht von Einwilligungen (ART 7 ABS 3 DSGVO) sowie Beschwerde an die Datenschutzbehörde (ART 77 DSGVO). Eine Einwilligung kann jederzeit und ohne Begründung per E-Mail an festwochen@altemusik.at widerrufen werden.
Kundendaten werden bis auf Widerruf neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungs- und Werbezwecken der Festwochen und der Meister- und Kammerkonzerte genutzt. Die Weitergabe der Daten an Dritte zur kommerziellen Nutzung ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung auf unserer Website.
HAUSRECHT
Die jeweilige Veranstaltungsstätte bzw. die Festwochen in deren Vertretung üben das Hausrecht aus. Es gelten die Bestimmungen der Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Die Festwochen sind berechtigt, Hausverweise und Hausverbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht. Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen für den er keine gültige Karte besitzt, können die Festwochen den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
Das private Anbieten und der Weiterverkauf von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände der Veranstaltungsstätte sind untersagt.
Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand ins Zuschauerbereich mitgenommen werden.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerbereich und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.
Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten der jeweiligen Veranstaltungsstätte nicht gestattet. Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
HAFTUNG
Für Personen- und Sachschäden, die ein Besucher in den Räumlichkeiten der jeweiligen Veranstaltungsstätte erleidet, haften die Festwochen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässig verschuldete Sachschäden ist die Haftung ausgeschlossen. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
COVID-19-HINWEIS
Die Festwochen machen darauf aufmerksam, dass alle Besucher beim Besuch sämtlicher Spielstätten für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, behördliche Vorgaben usw.) in den jeweils gültigen Fassungen selbst verantwortlich sind.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Gerichtsstand ist bei Unternehmen und Verbrauchern, die bei Klageerhebung keinen Wohnsitz, ständigen Aufenthalt oder Beschäftigung in Österreich haben, das sachlich und örtliche zuständige Gericht 6020 Innsbruck. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN Kaufrechts.
Stand: September 2022